​Informationen für Mieter

Für den Mieter bewirkt die Zwangsverwaltung, dass die Eigentümer- und Vermieterstellung auf den Zwangsverwalter übergeht. Der Zwangsverwalter ist für alle Vermietungsfragen Ansprechpartner des Mieters, wie beispielsweise: neuer Mietvertrag, Mietmängel, versprochene Instandhaltungsarbeiten. 

Mietzahlungen und Mietkautionen sind mit Beginn der Zwangsverwaltung alleinig an den Zwangsverwalter zu leisten. Wenn Sie Mieter eines von uns zwangsverwalteten Objektes sind, erhalten Sie detaillierte Informationen im Merkblatt für jeden Mieter.  

Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie unser Kontaktformular für Verfahrensbeteiligte.