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  • Familien- und Erbrecht

    ​Das Familien- und Erbrecht betrifft die Privatsphäre jedes Einzelnen. Regelungen werden sensibler als auf anderen Rechtsgebieten mit den Interessen aller Beteiligten abgestimmt. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass im Familien- und Erbrecht einvernehmliche Regelungen zwischen den Parteien tragfähiger und belastbarer sind als gerichtliche Entscheidungen. Durch die Erfahrung als Mediator können wir unsere Mandanten in jeder Verfahrenslage unterstützen, perspektivische Entscheidungen zu treffen oder auch selbst Mediationsverfahren zwischen den Parteien durchführen.

    • Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

    • Unterhaltsrecht

    • Sorgerecht

    • gerichtliche Vertretung

    • Testamentarische Regelungen

    • Patientenverfügung

    • Durchsetzung des Erbschaftsanspruchs