
IT-Recht
Erfolgreiche Beratung im Bereich des IT-Rechts setzt voraus, dass die ganz praktischen Probleme von Software-Projekten berücksichtigt werden. Unsere Beratung berücksichtigt daher in besonderem Maße die eigenen Erfahrungen, die insbesondere die Rechtsanwälte Katrin Kirchmann und Asmus Eggert in jahrelanger Tätigkeit in IT-Unternehmen und als IT-Projektleiter gesammelt haben.
Schwerpunkte unserer Beratung sind daher die in der praktischen Arbeit wichtigen Regelungen in IT-Verträgen. Hierzu gehören unter anderem detaillierte Regelung von Nutzungsrechten, saubere Haftungs- und Gewährleistungsregelungen, sinnvolle und messbare SLA-Klauseln mit Überlegungen zur Dokumentation und zur Sanktionierung, Klauseln zur Deeskalation, Escrow-Vereinbarungen und immer wieder unterschätzt: die Identifizierung des richtigen Vertragstyps.
Vor dem eigenen praktischen Hintergrund beraten wir Sie daher insbesondere bei:
- IT-Projektverträgen (Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag ...)
- Support- und Wartungsverträgen inklusive sinnvoller SLA
- Outsourcing-Verträgen
- OEM-Verträgen
- Content-Verträgen
- Hosting-Verträgen