Rechtsanwalt Dietrich Felgner studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Islamwissenschaften an der Freien Universität Berlin. Die Schwerpunkte der juristischen Ausbildung lagen in der Methodik der Vertragsgestaltung, im Zivilrecht und in der Anwendung außerjuristischer Konfliktlösungsmechanismen. Praktische Erfahrungen sammelte er hier während eines einjährigen Auslandsstudiums in Spanien sowie mehreren Aufenthalten in Frankreich. Auf politischer Ebene beobachtete Rechtsanwalt Felgner Konfliktlösungsstrategien als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem deutschen Landesparlament.
Seit der Zulassung zum Rechtsanwalt betreut Rechtsanwalt Felgner Unternehmen und Selbständige mit urheberrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen. Besonderes Augenmerk richtet er hier auf die individuelle und nachhaltige Vertragsgestaltung. Daneben berät Rechtsanwalt Felgner Bietinteressenten in der Zwangsversteigerung. Das Zwangsversteigerungsverfahren vor den Amtsgerichten birgt Möglichkeiten wie Risiken. Anwaltliche Tätigkeit erschöpft sich hier nicht in der abstrakten Besprechung von Verfahrensregeln. Die konkrete Auseinandersetzung mit dem Zwangsversteigerungsobjekt ist notwendig, um Kalkulationsgrundlagen für den Versteigerungstermin zu schaffen.
Schwerpunktmäßig berät Rechtsanwalt Felgner Sie auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Urheberrechts. Insbesondere zählen vertragliche Gestaltungen mit urheberrechtlichen Einflüssen wie Anstellungsverträge für Fotografen und Filmverträge zum Leistungsumfang. Ebenso begleitet Rechtsanwalt Felgner Mandanten im Zwangsversteigerungsverfahren.

